Be- und Entlüftung

Sie möchten Gasflaschen in Ihrem Transporter transportieren? Dazu benötigen Sie ausreichende Be- und Entlüftung. Entdecken Sie unsere Belüftungssysteme!

Der Gesetzgeber verlangt beim Transport von Druckgasflaschen in geschlossenen Kraftfahrzeugen neben einer geeigneten Ladungssicherung u.a. auch eine ausreichende Be- und Entlüftung des Laderaums (siehe Merkblatt DVS 0211).

Es muss eine ausreichende Lüftung durch z. B. mindestens zwei Lüftungsöffnungen von mindestens je 100 cm² hergestellt werden. Wir empfehlen eine Öffnung im vorderen Dachbereich und die andere im Fahrzeugheck (Diagonallüftung).

Entdecken Sie unsere verschiedenen Lüfter für eine ausreichende Be- und Entlüftung.

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